Art. 23a – Berichterstattung und legislative Entwicklungen

REG_2014_653 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und der Etikettierung von Rindfleisch

Spätestens am
— 18. Juli 2019 in Bezug auf die Bestimmungen für freiwillige Etikettierung, und
— 18. Juli 2023 in Bezug auf die Bestimmungen für elektronische Kennzeichnung
legt die Kommission dem Parlament und dem Rat die entsprechenden Berichte zur Umsetzung und zu den Auswirkungen dieser Verordnung vor, wobei im ersten Fall auch die Möglichkeit zu behandeln ist, die Bestimmungen zur freiwilligen Etikettierung zu überarbeiten, und im zweiten Fall auch die technische und wirtschaftliche Machbarkeit der Einführung obligatorischer elektronischer Kennzeichnung in der gesamten Union zu behandeln ist.
Diesen Berichten werden erforderlichenfalls geeignete Gesetzgebungsvorschläge beigefügt.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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