ErwGr. 3

REG_2014_686 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 983/2009 und (EU) Nr. 384/2010 hinsichtlich der Bedingungen für die Verwendung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben im Zusammenhang mit der den LDL-Cholesterinspiegel im Blut senkenden Wirkung von Pflanzensterolen und Pflanzenstanolen

Die Zulassung für eine gesundheitsbezogene Angabe kann gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 auf Antrag des Antragstellers oder Nutzers oder gemäß Artikel 19 Absatz 2 der genannten Verordnung auf der Grundlage einer Stellungnahme der Behörde, die diese auf eigene Initiative oder auf Antrag eines Mitgliedstaats oder der Kommission abgegeben hat, geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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