ErwGr. 6

REG_2014_686 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 983/2009 und (EU) Nr. 384/2010 hinsichtlich der Bedingungen für die Verwendung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben im Zusammenhang mit der den LDL-Cholesterinspiegel im Blut senkenden Wirkung von Pflanzensterolen und Pflanzenstanolen

Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde in ihrer Stellungnahme, die der Kommission und den Mitgliedstaaten am 16. Mai 2012 zuging, zu dem Schluss, dass Pflanzenstanolester bei einer täglichen Aufnahme von 3 g (Spanne: 2,7-3,3 g) den LDL-Cholesterinwert im Blut um 11,4 % senken (95 %-Konfidenzintervall: 9,8-13,0) und dass der Mindestzeitraum, bis Pflanzenstanolester in Bezug auf die Senkung des LDL-Cholesterinwerts im Blut ihre maximale Wirkung entfalten, zwei bis drei Wochen beträgt. Die Behörde stellte ferner fest, dass Pflanzenstanolester bei Hinzugabe zu Lebensmitteln wie margarineartigen Aufstrichen, Mayonnaise, Salatdressings und Milchprodukten — wie Milch, Joghurt, auch fettarmer Joghurt, und Käse — den LDL-Cholesterinspiegel im Blut nachweislich senken, dass aber das Ausmaß der cholesterinsenkenden Wirkung von Pflanzenstanolen bei Hinzugabe zu anderen Arten von Lebensmitteln weniger gut belegt ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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