ErwGr. 7

REG_2014_717 · über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor

Da die Übereinstimmung mit den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik und des Europäischen Meeres- und Fischereifonds gewährleistet werden muss, sollten insbesondere Beihilfen für den Erwerb von Fischereifahrzeugen, Beihilfen für die Modernisierung oder den Austausch von Haupt- oder Hilfsmotoren von Fischereifahrzeugen und Beihilfen für nicht förderfähige Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (12) aus dem Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgeschlossen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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