ErwGr. 13

REG_2014_806 · zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Damit das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit im Bankensektor wiederhergestellt werden, nimmt die Europäische Zentralbank (EZB) derzeit eine umfassende Bewertung der Bilanzen aller unmittelbar beaufsichtigten Banken vor. Eine solche Bewertung sollte allen Interessenträgern die Gewissheit geben, dass Banken, die in den einheitlichen Aufsichtsmechanismus aufgenommen werden und damit in den Geltungsbereich des einheitlichen Abwicklungsmechanismus fallen, grundsolide und vertrauenswürdig sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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