ErwGr. 49

REG_2014_909 · zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012

Zusätzlich zu den Eigenmittelanforderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Richtlinie 2013/36/EU sollten Kreditinstitute und Zentralverwahrer einer zusätzlichen Eigenkapitalanforderung unterliegen, die die Risiken, wie etwa Kredit- und Liquiditätsrisiken widerspiegelt, die sich aus der Gewährung von Innertageskrediten, unter anderem an die Teilnehmer eines Wertpapierliefer- und -abrechnungssystems oder an andere Nutzer von Zentralverwahrer-Dienstleistungen, ergeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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