ErwGr. 11

REG_2014_969 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Calciumascorbat (E 302) und Natriumalginat (E 401) in bestimmtem nicht verarbeitetem Obst und Gemüse

Daher sollte die Verwendung von Natriumalginat (E 401) als Überzugsmittel in der Lebensmittelkategorie 04.1.2 „Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und zerkleinert“ in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 mit einem Höchstgehalt von 2 400 mg/kg und nur in Kombination mit Calciumascorbat (E 302) mit einem Höchstgehalt von 800 mg/kg zur Bildung eines essbaren Gels zugelassen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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