ErwGr. 8

REG_2014_969 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Calciumascorbat (E 302) und Natriumalginat (E 401) in bestimmtem nicht verarbeitetem Obst und Gemüse

Calciumascorbat (E 302) und Natriumalginat (E 401) zählen zu der Gruppe von Zusatzstoffen, für die keine annehmbare tägliche Aufnahme festgelegt ist (3). Daraus folgt, dass von diesen Zusatzstoffen in der zur Erreichung der gewünschten technologischen Wirkung benötigten Menge keine Gesundheitsgefahr ausgeht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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