ErwGr. 36

REG_2015_1017 · über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen

Um eine weitere Mittelaufstockung des EFSI zu ermöglichen, sollten sich auch Dritte am EFSI beteiligen können, einschließlich der Mitgliedstaaten. Andere Dritte, wie etwa Regionalregierungen, nationale Förderbanken und -institute, regionale Banken oder öffentliche Stellen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von Mitgliedstaaten befinden, Einrichtungen des privaten Sektors und Einrichtungen außerhalb der Union sollten ebenfalls ihren Beitrag direkt an den EFSI leisten können, sofern der Lenkungsrat zustimmt. Die Beteiligung eines Dritten am EFSI sollte diesem Dritten keine Mitgliedschaft im Lenkungsrat oder andere Rechten bezüglich der Leitungsstruktur des EFSI verschaffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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