ErwGr. 34

REG_2015_1017 · über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen

Damit das anfängliche Ziel von 315 000 000 000 EUR innerhalb kürzestmöglicher Zeit erreicht werden kann, sollten die nationalen Förderbanken oder -institute und Investitionsplattformen und -fonds mit Unterstützung der EU-Garantie eine führende Rolle bei der Ermittlung tragfähiger Vorhaben, der Entwicklung und gegebenenfalls Bündelung von Vorhaben und der Gewinnung potenzieller Investoren übernehmen. In diesem Zusammenhang sollte es möglich sein, mehrere Länder einbeziehende Plattformen zu errichten, um grenzübergreifende Vorhaben oder eine Gruppe von Vorhaben in mehreren Mitgliedstaaten zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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