ErwGr. 31

REG_2015_1017 · über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen

Um dem EFSI die Förderung von Investitionen zu ermöglichen, sollte die Union eine EU-Garantie bereitstellen, deren Höhe zu keinem Zeitpunkt 16 000 000 000 EUR überschreiten sollte. Bei einer Bereitstellung auf Portfoliobasis sollte der Garantiebetrag je nach Art des Instruments — beispielsweise Darlehen, Eigenkapital oder Garantie — auf einen prozentualen Anteil des Portfolios der ausstehenden Zusagen begrenzt werden. Im Falle der Kombination der EU-Garantie mit den von der EIB bereitzustellenden 5 000 000 000 EUR wird erwartet, dass die EFSI-Förderung voraussichtlich 60 800 000 000 EUR an zusätzlichen EIB- und EIF-Investitionen ermöglicht. Von diesen vom EFSI geförderten Betrag in Höhe von 60 800 000 000 EUR wird erwartet, dass er innerhalb von drei Jahren ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung in der Union weitere Investitionen im Gesamtumfang von 315 000 000 000 EUR anstößt. Die Beteiligung von Mitgliedstaaten an der Umsetzung der Investitionsoffensive ist wünschenswert, um ihre Wirkung zu erhöhen. Wird ein Vorhaben ohne Inanspruchnahme der dafür bereitgestellten Garantie abgeschlossen, sollte diese Garantie für neue Geschäfte verwendet werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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