ErwGr. 41

REG_2015_1017 · über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen

Angesichts der allgemeinen Zielsetzung der Gewährleistung eines Regelungsumfelds, das Investitionen zuträglich ist, und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Infrastruktureinrichtungen gute Werte bei Ausfällen und Einziehungen erzielen und dass die Infrastrukturvorhaben-Finanzierung als ein Mittel zur Diversifizierung der Anlagenbestände institutioneller Anleger betrachtet werden kann, sollte die Behandlung von Infrastrukturinvestitionen, wie sie derzeit in den einschlägigen Aufsichtsvorschriften der Union vorgesehen ist, überprüft werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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