ErwGr. 43

REG_2015_1017 · über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen

Die Mitgliedstaaten sollten auf die europäischen Struktur- und Investitionsfonds zurückgreifen können, um zur Finanzierung förderfähiger, unter die EU-Garantie fallender Vorhaben beizutragen, und zwar in Übereinstimmung mit den Zielen, Grundsätzen und Bestimmungen des für diese Fonds geltenden Rechtsrahmens, insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (11), sowie im Einklang mit den Partnerschaftsvereinbarungen. Die Kommission sollte durch Leitlinien sicherstellen können, dass der kombinierte Einsatz von Unionsinstrumenten mit einer von der EU-Garantie abgedeckten EIB-Finanzierung ein angemessenes Maß an Komplementarität und Synergie ermöglicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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