ErwGr. 31

REG_2015_104 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Unionsschiffe in bestimmten Nicht-Unionsgewässern (2015) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 779/2014

Auf ihrer Jahrestagung 2014 hat die Fischereiorganisation für den Südostatlantik (im Folgenden „SEAFO“) eine Empfehlung für neue zweijährige TACs für Kaiserbarsch, Granatbarsch und Pseudopentaceros spp. verabschiedet, während die geltenden TAC für Schwarzen Seehecht und Rote Tiefseekrabbe beibehalten wurden. Die derzeit geltenden Maßnahmen zur Aufteilung der Fangmöglichkeiten, die von der SEAFO angenommen wurden, sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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