ErwGr. 28

REG_2015_104 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Unionsschiffe in bestimmten Nicht-Unionsgewässern (2015) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 779/2014

Die Thunfischkommission für den Indischen Ozean (im Folgenden „IOTC“) hat auf ihrer Jahrestagung 2014 die geltenden Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen nicht geändert. Die Kapazitätsbeschränkungen in Anhang VI dieser Verordnung müssen jedoch unter Berücksichtigung der Tatsache festgesetzt werden, dass Mayotte als Gebiet in äußerster Randlage in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1385/2013 des Rates (18), aufgenommen wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 28 REG_2015_104 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 28 REG_2015_104 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.