ErwGr. 25

REG_2015_104 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Unionsschiffe in bestimmten Nicht-Unionsgewässern (2015) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 779/2014

Die NEAFC hat auf ihrer Jahrestagung 2014 keine Bestandserhaltungsmaßnahme für den Rotbarschbestand in den internationalen Gewässern der ICES-Gebiete I und II erlassen, mit der die TAC und Quoten für die Vertragsparteien festgesetzt würden. Die Konsultationen über Fangmöglichkeiten für diesen Rotbarschbestand werden 2015 fortgesetzt. Da die Fischerei im zweiten Halbjahr stattfindet, werden die Fangbeschränkungen für diesen Bestand im Laufe des Jahres unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Konsultationen zwischen den NEAFC-Küstenstaaten festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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