ErwGr. 24

REG_2015_104 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Unionsschiffe in bestimmten Nicht-Unionsgewässern (2015) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 779/2014

Die NEAFC hat auf ihrer Jahrestagung 2014 eine Bestandserhaltungsmaßnahme für Rotbarsch in der Irmingersee erlassen, mit der die TAC und Quoten für 2015 für die Vertragsparteien einschließlich der Union festgesetzt werden. Zudem werden 2015 die Konsultationen zwischen den NEAFC-Küstenstaaten über die Fangmöglichkeiten für skandinavischen Atlantikhering für dieses Jahr fortgesetzt. Daher sollten für den skandinavischen Atlantikhering vorläufige Fangbeschränkungen als Prozentsatz der für 2014 geltenden Unionsquote festgesetzt werden, die im Anschluss an das Ergebnis der Konsultationen zwischen den NEAFC-Küstenstaaten überprüft werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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