ErwGr. 13

REG_2015_1162 · zur Änderung des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Einfuhren von Schädel, Gehirn, Rückenmark und Augen von Rindern über 12 Monaten in die Union sind nicht bekannt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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