Anhang V – Unverbindliche Richtwerte gemäß Artikel 6

REG_2015_1185 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung wurden für die beste, auf dem Markt für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte verfügbare Technik folgende Werte für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad sowie für die Emissionen von Staub, Kohlenmonoxid, gasförmigen organischen Verbindungen und Stickoxiden ermittelt.
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung wurde kein Festbrennstoff-Einzelraumheizgerät ermittelt, das alle unter den Nummern 1 bis 5 angegebenen Richtwerte erreicht.
Mehrere Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte wiesen jedoch einen oder mehrere dieser Werte auf:
1.
Spezifische Richtwerte für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten: a) Richtwert für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer: 47 %; b) Richtwert für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 86 %; c) Richtwert für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 94 %; d) Richtwert für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Herden, die mit festen Brennstoffen betrieben werden: 75 %.
a)Richtwert für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer: 47 %;
b)Richtwert für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 86 %;
c)Richtwert für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 94 %;
d)Richtwert für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Herden, die mit festen Brennstoffen betrieben werden: 75 %.
2.
Spezifische Richtwerte für die Staubemissionen (PM) von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten: a) Richtwert für die Staubemissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer sowie von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, und von Herden: 20 mg/m 3, bezogen auf 13 % O2, bei Messung nach der in Anhang III Nummer 4 Buchstabe a Ziffer i Punkt 1 beschriebenen Methode; b) Richtwert für die Staubemissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 10 mg/m 3, bezogen auf 13 % O2, bei Messung nach der in Anhang III Nummer 4 Buchstabe a Ziffer i Punkt 1 beschriebenen Methode.
a)Richtwert für die Staubemissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer sowie von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, und von Herden: 20 mg/m 3, bezogen auf 13 % O2, bei Messung nach der in Anhang III Nummer 4 Buchstabe a Ziffer i Punkt 1 beschriebenen Methode;
b)Richtwert für die Staubemissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 10 mg/m 3, bezogen auf 13 % O2, bei Messung nach der in Anhang III Nummer 4 Buchstabe a Ziffer i Punkt 1 beschriebenen Methode.
3.
Spezifische Richtwerte für die Emissionen gasförmiger organischer Verbindungen (OGC) von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten: a) Richtwert für die OGC-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer sowie von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, und von Herden: 30 mg/m 3 bei 13 % O2; b) Richtwert für die OGC-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 10 mg/m 3 bei 13 % O2.
a)Richtwert für die OGC-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer sowie von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, und von Herden: 30 mg/m 3 bei 13 % O2;
b)Richtwert für die OGC-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 10 mg/m 3 bei 13 % O2.
4.
Spezifische Richtwerte für die Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) von Einzelraumheizgeräten: a) Richtwert für die CO-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer sowie von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, und von Herden: 500 mg/m 3 bei 13 % O2; b) Richtwert für die CO-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 250 mg/m 3 bei 13 % O2.
a)Richtwert für die CO-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer sowie von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, und von Herden: 500 mg/m 3 bei 13 % O2;
b)Richtwert für die CO-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 250 mg/m 3 bei 13 % O2.
5.
Spezifische Richtwerte für die Stickoxid-Emissionen (NO x) von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten: a) Richtwert für die NO x-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener oder geschlossener Brennkammer und von Herden: 50 mg/m3 bei 13 % O2.
a)Richtwert für die NO x-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener oder geschlossener Brennkammer und von Herden: 50 mg/m3 bei 13 % O2.
Aus den Richtwerten der Nummern 1 bis 5 lässt sich nicht notwendigerweise schließen, dass eine Kombination dieser Werte von einem einzelnen Festbrennstoff-Einzelraumheizgerät erreicht werden kann.
Bei Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, weist beispielsweise ein vorhandenes Modell mit einem Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von 83 %, Staubemissionen von 33 mg/m3 bei 13 % O2, Emissionen von gasförmigen organischen Verbindungen von 69 mg/m3 bei 13 % O2, Kohlenmonoxid-Emissionen von 1 125 mg/m3 bei 13 % O2 und Stickoxid-Emissionen von 115 mg/m3 bei 13 % O2 eine gute Kombination von Werten auf.
Bei Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, weist beispielsweise ein vorhandenes Modell mit einem Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von 91 %, Staubemissionen von 22 mg/m3 bei 13 % O2, Emissionen von gasförmigen organischen Verbindungen von 6 mg/m3 bei 13 % O2, Kohlenmonoxid-Emissionen von 312 mg/m3 bei 13 % O2 und Stickoxid-Emissionen von 121 mg/m3 bei 13 % O2 eine gute Kombination von Werten auf.
Bei Herden weist beispielsweise ein vorhandenes Modell mit einem Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von 78 %, Staubemissionen von 38 mg/m3 bei 13 % O2, Emissionen von gasförmigen organischen Verbindungen von 66 mg/m3 bei 13 % O2, Kohlenmonoxid-Emissionen von 1 375 mg/m3 bei 13 % O2 und Stickoxid-Emissionen von 71 mg/m3 bei 13 % O2 eine gute Kombination von Werten auf.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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