ErwGr. 5

REG_2015_1525 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung

Um ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, ist die Union verpflichtet, den Betrug im Zollbereich zu bekämpfen und damit einen Beitrag zum Ziel des Binnenmarkts, über sichere Produkte mit echten Ursprungsbescheinigungen zu verfügen, zu leisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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