ErwGr. 5

REG_2015_1739 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Verwendung von Eisentartrat als Trennmittel in Kochsalz und dessen Substituten

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von Eisentartrat, einem Komplexierungsprodukt von Natriumtartrat und Eisen-(III)-Chlorid, bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff bewertet und ist in ihrem Gutachten vom 9. Dezember 2014 (4) zu dem Schluss gelangt, dass seine Verwendung als Trennmittel in Kochsalz und dessen Substituten angesichts der toxikologischen Daten und der konservativen Annahmen der Expositionsbewertung bei der vorgeschlagenen Verwendung keine Sicherheitsbedenken aufwirft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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