ErwGr. 6

REG_2015_1739 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Verwendung von Eisentartrat als Trennmittel in Kochsalz und dessen Substituten

Der Zusatz eines Trennmittels zu Kochsalz und dessen Substituten gilt als notwendig, um die Fließeigenschaften zu verbessern und die Bildung harter Klumpen bei Exposition gegenüber Feuchtigkeit und während der Lagerung zu verhindern. Die Verwendung von Eisentartrat kann als Alternative zu anderen derzeit zugelassenen Zusatzstoffen, wie etwa Ferrocyaniden (E 535-538) und Siliciumdioxid-Silikaten (E 551-553), dienen. Daher sollte die Verwendung von Eisentartrat als Trennmittel in Kochsalz und dessen Substituten zugelassen und diesem Zusatzstoff die E-Nummer E 534 zugeteilt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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