ErwGr. 3

REG_2015_1832 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Erythrit (E 968) als Geschmacksverstärker in brennwertverminderten oder ohne Zuckerzusatz hergestellten aromatisierten Getränken

Am 28. Mai 2014 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Erythrit (E 968) als Geschmacksverstärker in aromatisierten Getränken, Anhang II Lebensmittelkategorie 14.1.4 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, gestellt. Der Antrag wurde den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 zugänglich gemacht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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