ErwGr. 4

REG_2015_1832 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Erythrit (E 968) als Geschmacksverstärker in brennwertverminderten oder ohne Zuckerzusatz hergestellten aromatisierten Getränken

Die Verwendung von Erythrit (E 968) wird beantragt, um das Geschmacksprofil und das Mundgefühl von brennwertverminderten Getränken und von ohne Zuckerzusatz hergestellten aromatisierten Getränken so zu verbessern, dass sie ähnlich wie mit Zucker gesüßte Produkte schmecken. In geringen Mengen wirkt Erythrit als Geschmacksverstärker und hilft, die Fehlgeschmäcker und die nachwirkende Süße abzuschwächen, die mit der Verwendung hochintensiver Süßungsmittel in diesen Getränken verbunden sind. Der Vorteil für die Verbraucher bestünde somit in der Verfügbarkeit besser schmeckender brennwertverminderter oder ohne Zuckerzusatz hergestellter Getränke.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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