ErwGr. 8

REG_2015_1905 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Untersuchung von Ölen, Fetten und daraus gewonnenen Erzeugnissen auf Dioxine

Die Ergebnisse der mit der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 festgelegten Dioxinuntersuchung, die Auditberichte (6) des Lebensmittel- und Veterinäramts der Kommission und die Tatsache, dass dem Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (7) keine nicht konformen Proben von Erzeugnissen aus pflanzlichen Ölen, ausgenommen Fettsäuredestillate aus der physikalischen Raffination und Deodestillate, gemeldet wurden, machen deutlich, dass bei diesen Erzeugnissen kein hohes Risiko für eine Dioxinkontamination besteht. Die Bestimmung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 183/2005, wonach 100 % dieser Erzeugnisse auf Dioxin untersucht werden müssen, sollte daher gelockert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.06.2025

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