ErwGr. 9

REG_2015_1905 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Untersuchung von Ölen, Fetten und daraus gewonnenen Erzeugnissen auf Dioxine

Um klarzustellen, wer für die Dioxinuntersuchung eingeführter Erzeugnisse verantwortlich ist, sollte eine besondere Bestimmung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 aufgenommen werden. Damit sollte auch sichergestellt sein, dass eingeführte Erzeugnisse so sicher sind wie in der Union hergestellte Erzeugnisse.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.06.2025

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