ErwGr. 5

REG_2015_1910 · zur Änderung der Anhänge III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Guazatin in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Der Antragsteller beantragte gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine administrative Überprüfung der mit Gründen versehenen Stellungnahme der Behörde. Bei dieser Überprüfung wurden keine wesentlichen Schwächen oder Fehler der Behörde bei der Bewertung festgestellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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