ErwGr. 5

REG_2015_2072 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2016 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1221/2014 und (EU) 2015/104

Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne gelten, sollten gemäß den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt werden. Folglich sollten die Fangbeschränkungen für die Dorschbestände in der Ostsee gemäß den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates (2) festgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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