ErwGr. 6

REG_2015_2072 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2016 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1221/2014 und (EU) 2015/104

Aufgrund von Änderungen in der Biologie des Dorschbestands in der östlichen Ostsee konnte der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) für die Dorschbestände in den ICES-Unterdivisionen 25-32 keine biologischen Referenzgrößen angeben, und empfahl vielmehr, dass sich die TAC für diesen Dorschbestand auf die Methode bei begrenzter Datenlage stützen sollten. In Ermangelung biologischer Referenzgrößen war es unmöglich, die in der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 vorgesehenen Regeln für die Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten für den Dorschbestand in diesen Unterdivisionen einzuhalten. Da die Nachhaltigkeit des Dorschbestands ernsthaft gefährdet sein könnte, wenn die Fangmöglichkeiten nicht festgesetzt und aufgeteilt werden, ist es als Beitrag zur Verwirklichung der in der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 festgelegten Ziele der GFP angezeigt, die TAC auf der Grundlage der Methode bei begrenzter Datenlage festzusetzen, in einer dem vom ICES entwickelten und empfohlenen Ansatz entsprechenden Höhe.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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