ErwGr. 9

REG_2015_2072 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2016 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1221/2014 und (EU) 2015/104

Nach der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 zielt die GFP darauf ab, den Grad der Befischung, der den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht, soweit möglich bis 2015, und für alle Bestände zunehmend und schrittweise bis spätestens 2020 zu erreichen. Da das Erreichen dieses Befischungsgrads bis 2016 ernste Konsequenzen für die soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Flotten hätte, die Sprotten- und Heringsbestände befischen, ist es akzeptabel, wenn dieser Befischungsgrad bis spätestens 2017 erreicht wird. Die Fangmöglichkeiten für diese Bestände sollten für 2016 so festgesetzt werden, dass gewährleistet ist, dass der Grad der Befischung, der den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht, bis zu diesem Zeitpunkt schrittweise erreicht wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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