ErwGr. 27

REG_2015_2120 · über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union

Zur Verbesserung des Wettbewerbs im Endkunden-Roamingmarkt müssen nach der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 inländische Anbieter ihren Kunden den Zugang zu regulierten Sprach-, SMS- und Datenroamingdiensten ermöglichen, die als ein Paket von jedem beliebigen alternativen Roaminganbieter bereitgestellt werden. Da mit der Regelung des Endkunden-Roamings gemäß der vorliegenden Verordnung die Endkunden-Roamingentgelte gemäß den Artikeln 8, 10 und 13 der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 in naher Zukunft abgeschafft werden sollen, wäre es nicht mehr angemessen, die Inlandsanbieter zu dieser Art des separaten Verkaufs regulierter Roamingdienste auf Endkundenebene zu verpflichten. Anbieter, die ihren Kunden bereits den Zugang zu regulierten Sprach-, SMS- und Datenroamingdiensten, die als ein Paket von einem alternativen Roaminganbieter bereitgestellt werden, ermöglicht haben, können dies auch weiterhin tun. Andererseits kann nicht ausgeschlossen werden, dass Roamingkunden von stärker wettbewerbsgeprägten Endkundenpreisen, insbesondere für Datenroamingdiensten, in den besuchten Märkten profitieren könnten. In Anbetracht der gestiegenen Nachfrage nach Datenroamingdiensten und der Bedeutung dieser Dienste sollten Roamingkunden Alternativen für den Zugang zu Datenroamingdiensten bei Reisen innerhalb der Union zur Verfügung gestellt werden. Daher sollte daran festgehalten werden, dass weder inländische Anbieter noch Roaminganbieter Kunden am Zugang zu regulierten Datenroamingdiensten hindern dürfen, die von einem alternativen Roaminganbieter direkt in einem besuchten Netz bereitgestellt werden, wie es in der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 vorgesehen ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 27 REG_2015_2120 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 27 REG_2015_2120 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.