ErwGr. 30

REG_2015_2120 · über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union

Die vorliegende Verordnung sollte eine Einzelmaßnahme im Sinne von Artikel 1 Absatz 5 der Richtlinie 2002/21/EG darstellen. Daher sollten Änderungen, die Anbieter von unionsweiten regulierten Roamingdiensten gegebenenfalls an ihren Endkunden-Roamingtarifen und den damit verbundenen Roamingnutzungsstrategien vornehmen, um die Anforderungen dieser Verordnung zu erfüllen, Mobilfunkkunden nicht zum Widerruf ihres Vertrags nach den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung des gegenwärtigen Regelungsrahmens für die elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste berechtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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