REG_2015_2282 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 hinsichtlich der Anmeldeformulare und Anmeldebögen
Im Mittelpunkt der Initiative zur Modernisierung des Beihilferechts stand die Erarbeitung allgemeiner Grundsätze, die die Kommission für alle Beihilfemaßnahmen bei der Prüfung auf deren Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt anwenden kann. Danach sieht die Kommission eine Beihilfemaßnahme nur dann als mit dem Vertrag vereinbar an, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind: Beitrag zu einem genau definierten Ziel von gemeinsamem Interesse, Erforderlichkeit des staatlichen Eingreifens, Geeignetheit, Anreizeffekt, Angemessenheit und Vermeidung übermäßiger negativer Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen Mitgliedstaaten. Die Leitlinien für staatliche Beihilfen wurden überarbeitet und gestrafft, um diesen allgemeinen Grundsätzen für die beihilferechtliche Würdigung Rechnung zu tragen. Die in der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission (2) enthaltenen Formulare und Bögen für die Anmeldung staatlicher Beihilfen sollten daher angepasst werden, um sicherzustellen, dass die Kommission alle Informationen erhält, die sie benötigt, um ihre beihilferechtliche Würdigung auf der Grundlage der modernisierten Beihilfevorschriften vornehmen zu können.
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