ErwGr. 3

REG_2015_2282 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 hinsichtlich der Anmeldeformulare und Anmeldebögen

Bei Beihilferegelungen mit hoher Mittelausstattung, neuartigen Merkmalen oder wesentlichen marktbezogenen, technischen oder rechtlichen Veränderungen sollten die Mitgliedstaaten angesichts der potenziellen Auswirkungen auf Handel und Wettbewerb eine Evaluierung vornehmen. Damit die Kommission den Evaluierungsplan prüfen kann, sollten die Mitgliedstaaten zu dem Zeitpunkt, zu dem sie die betreffende Beihilferegelung bei der Kommission anmelden, der Kommission auch den Entwurf eines Evaluierungsplans vorlegen. Zu diesem Zweck sollte der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 ein von den Mitgliedstaaten zu verwendendes neues Formular für den Evaluierungsplan angefügt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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