ErwGr. 16

REG_2015_2365 · über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

Anlageentscheidungen aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Informationen über die Anlagestrategie eines Organismus für gemeinsame Anlagen können dem Anleger erhebliche Verluste bescheren. Daher ist es unabdingbar, dass Organismen für gemeinsame Anlagen alle relevanten Informationen über die Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Gesamtrendite-Swaps im Einzelnen offenlegen. Überdies ist eine lückenlose Transparenz bei Organismen für gemeinsame Anlagen besonders wichtig, da die gesamten Vermögenswerte, die Gegenstand von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Gesamtrendite-Swaps sind, nicht Eigentum der Manager der Organismen für gemeinsame Anlagen, sondern deren Anleger sind. Eine vollständige Offenlegung in Bezug auf Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite-Swaps ist daher ein unverzichtbares Mittel zum Schutz gegen mögliche Interessenkonflikte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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