ErwGr. 15

REG_2015_2365 · über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

Zur effizienten Portfolioverwaltung machen Manager von Organismen für gemeinsame Anlagen ausgiebigen Gebrauch von Wertpapierfinanzierungsgeschäften. Dies kann die Wertentwicklung dieser Organismen für gemeinsame Anlagen signifikant beeinflussen. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte können zum Erreichen von Anlagezielen oder zur Steigerung der Rendite eingesetzt werden. Manager nutzen zudem Gesamtrendite-Swaps, die vergleichbare Wirkungen haben wie Wertpapierfinanzierungsgeschäfte. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite-Swaps werden von Managern der Organismen für gemeinsame Anlagenausgiebig genutzt, um sich in bestimmten Strategien zu engagieren oder ihre Renditen zu optimieren. Durch die Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Gesamtrendite-Swaps könnte sich das allgemeine Risikoprofil des Organismus für gemeinsame Anlagen erhöhen, während die Anleger über diese Nutzung nicht ordnungsgemäß informiert werden. Es ist unerlässlich, sicherzustellen, dass die Anleger in solche Organismen für gemeinsame Anlagen in die Lage versetzt werden, fundierte Entscheidungen zu treffen und das allgemeine Risiko- und Ertragsprofil von Organismen für gemeinsame Anlagen einzuschätzen. Der Organismus für gemeinsame Anlagen sollte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite-Swaps nicht nur nach formaljuristischen Kriterien, sondern nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt beurteilen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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