ErwGr. 13

REG_2015_2422 · zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union

Wie der Gerichtshof der Europäischen Union bereits angekündigt hat, wird er als Folgemaßnahme im Anschluss an die Reform des Gerichts jedes Jahr Zahlen über seine justizielle Tätigkeit vorlegen und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen vorschlagen. In der zweiten und dritten Stufe der Erweiterung des Gerichts wird die Lage beim Gericht bewertet werden, was erforderlichenfalls bestimmte Anpassungen insbesondere bei den Verwaltungsausgaben des Gerichtshofs zur Folge haben könnte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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