Art. 8 – Allgemeiner Durchführungsrahmen

REG_2015_322 · über die Durchführung des 11. Europäischen Entwicklungsfonds

Die Durchführung der im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens bereitgestellten und von der Kommission und der EIB verwalteten Hilfe für die AKP-Staaten und -Regionen erfolgt nach der in Artikel 10 Absatz 2 des Internen Abkommens genannten Finanzregelung (im Folgenden „EEF-Finanzregelung“).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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Kann ich Art. 8 REG_2015_322 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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