ErwGr. 12

REG_2015_523 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 43/2014 und (EU) 2015/104 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

In der Tabelle betreffend die TAC für Makrele (Scomber scombrus) in den Gebieten VI, VII, VIIIa, VIIIb, VIIId und VIIIe, den Unionsgewässern und den internationalen Gewässern von Vb sowie den internationalen Gewässern von IIa, XII und XIV (MAC/2CX14-) ist ein Fehler zu berichtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.06.2025

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