ErwGr. 14

REG_2015_523 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 43/2014 und (EU) 2015/104 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Die Union hat nach dem Verfahren, das in dem Fischereiabkommen über die Fischereibeziehungen mit den Färöern vorgesehen ist, mit diesem Vertragspartner zusätzliche Konsultationen über die gegenseitigen Regelungen in Bezug auf die Fangmöglichkeiten für skandinavischen Atlantikhering und Blauen Wittling für 2015 geführt; daher müssen Fangmöglichkeiten für diese Bestände festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.06.2025

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