ErwGr. 3

REG_2015_623 · zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020

Der Anhang der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 sollte daher überarbeitet werden, indem die 2014 nicht in Anspruch genommenen Mittel für Verpflichtungen der Teilrubrik 1b, Rubrik 2 und Rubrik 3 auf kommende Jahre übertragen werden. Zu diesem Zweck sollten die Beträge zu jeweiligen Preisen in Beträge zu Preisen von 2011 umgerechnet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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