ErwGr. 6

REG_2015_647 · zur Änderung und Berichtigung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe

Anhang II enthält keine Auflistung der verschiedenen Verwendungsformen eines Lebensmittelzusatzstoffs; so gibt es beispielsweise Sorbit (E 420) als Sorbit (E 420 i) oder als Sorbitsirup (E 420 ii). Natriumcitrate (E 331) gibt es als Mononatriumcitrat (E 331 i), als Dinatriumcitrat (E 331 ii) und als Trinatriumcitrat (E 331 iii). Diese Formen sind in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission (6) spezifiziert. Es sollte klargestellt werden, dass diese verschiedenen Formen der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden dürfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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