Art. 16 – Kurzfristige Überwachung der Gasqualität — Veröffentlichung der Daten

REG_2015_703 · zur Festlegung eines Netzkodex mit Vorschriften für die Interoperabilität und den Datenaustausch

Die Fernleitungsnetzbetreiber veröffentlichen auf ihrer Website während jedes Gastages mindestens einmal pro Stunde für jeden Netzkopplungspunkt den Wobbeindex und den Brennwert des Gases, das an allen physischen Netzkopplungspunkten direkt in ihre Fernleitungsnetze gelangt. Der ENTSOG veröffentlicht auf seiner gemäß Anhang I Nummer 3.1.1 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 eingerichteten unionsweiten zentralen Plattform einen Link zu den relevanten Informationen auf den Websites der Fernleitungsnetzbetreiber.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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