ErwGr. 17

REG_2015_751 · über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge

Es gibt im Wesentlichen zwei Arten von Kreditkarten auf dem Markt. Bei Debitkarten mit Zahlungsaufschub wird das Konto des Karteninhabers zu einem im Voraus vereinbarten spezifischen Zeitpunkt, in der Regel einmal monatlich, mit dem gesamten Betrag der Transaktionen belastet, ohne dass Zinsen zu zahlen sind. Bei anderen Kreditkarten kann der Karteninhaber eine Kreditfazilität nutzen, um einen Teil der Beträge zu einem späteren als dem angegebenen Zeitpunkt zurückzahlen, zuzüglich Zinsen oder sonstiger Kosten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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