ErwGr. 19

REG_2015_751 · über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge

Die Folgenabschätzung zeigt, dass sich ein Verbot von Interbankenentgelten für Debitkartentransaktionen günstig auf die Akzeptanz und Nutzung von Karten und die Entwicklung des Binnenmarkts auswirken sowie mehr Vorteile für Händler und Verbraucher mit sich bringen würde als eine Obergrenze, die auf einem höheren Niveau festgelegt wird. Darüber hinaus würden damit negative Auswirkungen einer höheren Obergrenze auf nationale Kartenzahlverfahren ohne Interbankenentgelte oder mit sehr niedrigen Interbankenentgelten für Debitkartentransaktionen verhindert werden, die darauf beruhen, dass grenzüberschreitende Expansionen oder neue Marktteilnehmer die Entgelte bis auf das Niveau der Obergrenze anheben. Ein Verbot von Interbankenentgelten für Debitkartentransaktionen verringert auch das Risiko einer Übertragung des Modells der Interbankenentgelte auf neue und innovative Zahlungsdienste wie etwa mobile Systeme oder Online-Systeme.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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