ErwGr. 40

REG_2015_751 · über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge

Um sicherzustellen, dass zwischen verschiedenen Marken Wettbewerb herrscht, kommt es darauf an, dass die Entscheidung für eine Zahlungsanwendung auf der Ebene der Nutzer erfolgt und nicht bereits im Vorfeld — etwa durch bestehende Kartenzahlverfahren, Zahlungsdienstleister oder abwickelnde Stellen — vorgeschrieben wird. Eine solche Regelung sollte die Zahler und die Empfänger nicht daran hindern, sofern es technisch möglich ist, eine Anwendungsoption voreinzustellen, unter der Voraussetzung, dass diese Auswahl bei jeder Transaktion geändert werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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