ErwGr. 9

REG_2015_758 · über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG

Gemäß Nummer 4 der Empfehlung 2011/750/EU der Kommission (5) sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Mobilfunknetzbetreiber in ihren Netzen den Mechanismus für die Verwendung der eCall-Kennung bis zum 31. Dezember 2014 umgesetzt haben. Geht aus der in Nummer 6 jener Empfehlung aufgeführten Überprüfung hervor, dass die eCall-Kennung nicht bis zum 31. März 2016 umgesetzt sein wird, sollte die Kommission geeignete Maßnahmen treffen, um dafür zu sorgen, dass die Mobilfunknetzbetreiber den Mechanismus für die Verwendung der eCall-Kennung umsetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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