ErwGr. 11

REG_2015_758 · über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG

Die obligatorische Ausrüstung von Fahrzeugen mit dem auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-System sollte zunächst nur für neue Typen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Fahrzeugklassen M1 und N1) gelten, für die bereits ein geeigneter Auslösemechanismus verfügbar ist. Die Möglichkeit, die Verwendung des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems in naher Zukunft auch verbindlich für andere Fahrzeugklassen wie z. B. Lastkraftwagen, Kraftomnibusse, Krafträder und landwirtschaftliche Zugmaschinen einzuführen, sollte von der Kommission weiter geprüft werden, gegebenenfalls im Hinblick auf einen Gesetzgebungsvorschlag hierzu.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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