ErwGr. 12

REG_2015_759 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken

Um den Aufwand für die statistischen Stellen und die Auskunftgebenden möglichst gering zu halten, sollten die NSÄ und andere einzelstaatliche Stellen unverzüglich und kostenfrei Zugang zu Verwaltungsunterlagen (einschließlich elektronisch gespeicherter Unterlagen) bekommen und diese verwenden und in die Statistiken integrieren dürfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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