ErwGr. 20

REG_2015_759 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken

Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 wurden der Kommission gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates (6) Befugnisse zur Durchführung einiger der Bestimmungen jener Verordnung übertragen. Nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (7), mit der der Beschluss 1999/468/EG aufgehoben wurde, sollten die der Kommission übertragenen Befugnisse an diesen neuen Rechtsrahmen angepasst werden. Die Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden. Die Kommission sollte sicherstellen, dass diese Durchführungsrechtsakte für die Mitgliedstaaten und die Auskunftgebenden keinen wesentlichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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